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PLATO UND TOTALITARISMUS

EINE ZITATENSAMMLUNG AUS DIE WELTPHILOSOPHIE


MENSCHLICHE UNGLEICHHEIT UND EUGENIKEUTHANASIE FORTPFLANZUNGKASTENDIKTATUR

DEMOKRATIE • PROPAGANDAMILITÄRGESELLSCHAFTMILITÄRISCHE/POLITISCHE ELITE


 

MENSCHLICHE UNGLEICHHEIT UND EUGENIK

STAATLICHE LENKUNG FÜR MENSCHLICHE ZÜCHTUNG
 

AUS POLITEA
 

"[459a] … Denn ich sehe ja in deinem Haus sowohl Jagdhunde alsauch von dem edlen Geflügel gar mancherlei. … Zuerst wiewohl sie alle edel sind, sind nicht auch unter ihnen und werden immer einige die Besten?  … Erziehlst du nun aus allen ohne Unterschied Nachkommenschaft, oder strebst du nicht wenigstens danach, dass es soviel als möglich nur aus den Besten geschehe? [459b] Und aus den Jüngsten oder Ältesten oder denen, die am meisten in der Blüte der Jahre sind? … Und wenn es nicht so geschieht, so glaubst du, dass sich dir der Schlag der Hunde sowohl als der Vögel gar sehr verschlechtern werde? … Und was meinst du, sprach ich, von den Pferden und den übrigen Tieren? Etwa, dass es sich anders mit ihnen verhalte? … wie ausnehmend vollkommen werden dann unsere Oberen sein müssen, wenn es sich mit dem menschlichen Geschlecht ebenso verhält.  [459d] Nach dem Eingestandenen sollte jeder Trefflichste der Trefflichsten am meisten beiwohnen, die schlechtesten aber den ebensolchen umgekehrt. [459e] Und die Sprösslinge jener sollten aufgezogen werden, dieser aber nicht, wenn uns die Herde recht edel bleiben soll; und dies alles muss völlig unbekannt bleiben, außer den Oberen selbst, wenn die Gesamtheit der Hüter soviel wie möglich durch keine Zwietracht gestört werden soll. [460a] …Und dann, denke ich, müssen wir stattliche Lose machen, damit bei jeder Verbindung jener Schlechtere dem Glück die Schuld beimesse und nicht den Oberen. [460b] Und den Jünglingen, die sich wacker im Kriege oder sonst wo gezeigt haben, sind auch andere Gaben zwar und Preise zuzuteilen, aber auch eine reichlichere Bewohnung der Frauen, damit zugleich auch unter gerechtem Vorwand die Kinder von solchen gezeugt werden. … Weiter nun, die jedes Mal geborenen Kinder nehmen die dazu bestellten Obrigkeiten an sich, bestehen sie nun aus Männern oder Frauen oder beiden, denn die Ämter sind ja auch Frauen und Männern gemeinsam."

 


 

EUTHANASIE: DIE GEPLANTE VERNICHTUNG VON "NIEDEREN" UND "UNVOLLKOMMENEN" KINDERN

 

AUS POLITEA

 

"[460c] Die Kinder der schlechteren aber, und wenn eines von den anderen [d.h. der guten Eltern] verstümmelt geboren ist, werden sie, wie es sich ziemt, in einem unzugänglichen und unbekannten Ort verborgen. Wenn doch, sagte er, das Geschlecht unserer Hüter ganz rein sein soll."

 


VOM STAAT GELENKTE FORTPFLANZING UND KINDERERZIEHUNG

AUS GESETZE

"[783d] Die jungen Eheleute, Frau und Mann, müssen darauf bedacht sein, dem Staate so schöne und treffliche Kinder wie nur möglich darzubieten." [783e] Für jede gemeinsame Handlung nun gilt die Regel, dass, wenn die betreffenden Menschen genau auf sich und die Handlung achten, ihnen alles wohl und trefflich gelingt, während wenn sie dies verabsäumen, das Gegenteil der Fall ist. Es sei also der Mann mit seinen Gedanken ganz bei der Frau und bei der Kindererzeugung, und ebenso auch die Frau, besonders in der Zeit, wo ihnen noch keine Kinder geboren sind. [784a]  Die Aufsicht darüber aber sollen die zu diesem Zwecke erwählten Frauen führen … [784b] Die Zeit der Kindererzeugung aber und der über die Eheleute geführten Aufsicht soll zehn Jahre dauern und nicht länger, wenn die Ehe mit Fruchtbarkeit gesegnet ist. Ist aber bis dahin das Ehepaar unfruchtbar geblieben, dann soll die Ehe geschieden werden, indem die Eheleute unter Beiziehung der Verwandten und Aufseherinnen in gemeinsamer Beratung die für beide Teile vorteilhafteste Form dafür bestimmen. Kommt es aber zum Streit über die für beide angemessenen und vorteilhaften Bedingungen, so sollen sie zehn von den Gesetzeswächtern wählen, [784c] denen sie die Entscheidung überlassen, und bei deren Entscheidung soll es sein Bewenden haben. Die Aufseherinnen sollen die jungen Eheleute in ihren Wohnungen besuchen und sie durch Mahnungen oder nötigenfalls auch durch Drohungen von etwaigen Fehltritten und Torheiten abzuhalten suchen. Gelingt ihnen dies aber nicht, so sollen sie sich an die Gesetzeswächter wenden und ihnen Mitteilung machen und diese sollen dann einschreiten. Wenn aber auch diese nichts ausrichten können, so sollen sie die Sache vor die Volksgerichte bringen unter Einreichung der Klageschrift und Ablegung des Eides, dass sie außerstande seien die Betreffenden auf bessere Wege zu bringen. Gelingt es aber dem Angeklagten nicht, [784d ], gegen seine Ankläger vor Gericht obzusiegen, so soll er folgender Ehrenrechter verlustig gehen: er soll weder bei Hochzeiten noch bei der Geburt von Kindern folgenden Opfern erscheinen dürfen; zeigt er sich gleichwohl, so soll jeder Beliebige ihm straflos eine Tracht Prügel verabfolgen dürfen. Und das Nämliche soll auch für die Frau gelten: sie soll ausgeschlossen sein von den festlichen Umzügen der Weiber und von den Besuchen bei Hochzeiten und Geburtsfesten der Kinder für den Fall, dass sie ein anstößiges Leben führt und deshalb, wie in gleichem Fall der Mann, angeklagt wird und vor Gericht nicht obsiegt.

 

[784e] Wenn Eheleute aber in genauer Befolgung der gesetzlichen Vorschriften Kinder gezeugt haben und dann, sei es nun der Mann mit einer anderen Frau oder die Frau mit einem anderen Manne in nähere Gemeinschaft tritt, so soll sie, wenn jene anderen noch im gesetzlichen Zeugungsalter stehen, dieselbe Strafe treffen, wie sie eben für die noch im Zeugungsalter Stehenden angegeben ward. Wer aber nach dieser Zeit sich in dieser Beziehung Maßhaltung auferlegt, Mann oder Frau, soll dafür allen Lobes teilhaftig werden, wer dagegen zuwiderhandelt, den soll das Gegenteil von Ehrung, [785a] es soll ihn Schimpf und Schande treffen."

 

AUS POLITEA

 

"[541a] So dass sie alle, welche über zehn Jahre alt sind, hinausschicken auf das Land, und nur die jüngeren Kinder zu sich nehmen, um sie, entnommen den jetzt geltenden Sitten, die auch die Eltern haben, nach ihren eigenen Gebräuchen und Gesetzen zu erziehen, welche so sind, wie wir damals ausgeführt haben. [541b] Und so wird am schnellsten und leichtesten der Staat und die Verfassung, die wir beschrieben, eingerichtet, selbst glücklich sein und dem Volk, unter dem er besteht, die trefflichsten Dinge leisten."

 


 

DEFINITION VON KASTEN

 

AUS POLITEA

 

"[415a] … der bildende Gott aber hat denen von euch, welche geschickt sind zu herrschen, Gold bei ihrer Geburt beigemischt, weshalb sie denn die köstlichsten sind, den Gehilfen aber Silber, Eisen hingegen und Erz den Ackerbauern und übrigen Arbeitern. Weil ihr nun so alle verwandt seid, dürfet ihr meistensteils zwar wohl auch selbst Ähnliche erzeugen [415b]; bisweilen aber könnte doch auch wohl aus Gold ein silberner und aus Silber ein goldener Sprössling erzeugt werden, und so auch alle andern auseinander. Den Befehlshabern also zuerst und vornehmlich gebiete der Gott, über nichts anderes so gute Obhut zu halten, noch auf irgend etwas so genau achtzuhaben als auf die Nachkommen, was wohl hiervon ihren Seelen beigemischt sei; und wenn irgend von ihren eigenen Nachkommen einer ehern wäre oder eisenhaltig, [415c] sollen sie auf keine Weise Mitleid mit ihm haben, sondern nur die seiner Natur gebührende Stelle ihm anweisend sollen sie ihn zu den Arbeitern und Ackerbauern hinaustreiben."

 


 

DIE NOTWENDIGKEIT POLITISCHER DIKTATUR

 

AUS POLITEA

 

"[473c] Wenn nicht, 'sprach ich,' entweder die Philosophen Könige werden in den Staaten [473d] oder die jetzt so genannten Könige und Gewalthaber wahrhaft und gründlich philosophieren und also dieses beides zusammenfällt, die Staatsgewalt und die Philosophie, die vielerlei Naturen aber, die jetzt zu jedem von beiden einzeln hinzunahen, durch eine Notwendigkeit ausgeschlossen werden, eher gibt es keine Erholung von dem Übel für die Staaten … und ich denke auch nicht für das menschliche Geschlecht, [473e] noch kann jemals zuvor diese Staatsverfassung nach Möglichkeit gedeihen und das Licht der Sonne sehen."

 

AUS POLITIKOS

 

"[293a] … Und daraus, meine ich, folgt, dass man die richtige Regierung bei einem oder zweien oder gar wenigen suchen muss, wenn es eine richtige gibt. … Von diesen aber, mögen sie nun mit dem guten Willen der Beherrschten regieren oder wider ihren Willen und nach geschriebenen Satzungen oder ohne solche und dabei reich sein oder arm, müssen wir glauben, wie wir jetzt meinen, dass die jegliche Regierung, welche es auch sei, nach der Kunst verwalten werden. [293c] … Notwendig ist also auch unter den Staatsverfassungen, wie es scheint, diejenige die richtige vor allen andern und einzige Staatsverfassung, in welcher man bei den Regierenden wahrhafte und nicht nur eingebildete Erkenntnis findet, mögen sie nun nach Gesetzen oder ohne Gesetze regieren und über Gutwillige oder Gezwungene [293d] und arm sein oder reich: denn hiervon ist gar nichts niemals irgendwie für die Richtigkeit mit in Anschlag zu bringen. … Und wenn sie auch einige töten oder verjagen und so zu seinem Besten den Staat reinigen oder auch Kolonien wie die Schwärme der Bienen anderwärts hinsenden und ihn kleiner machen oder andere von außen her unter die Bürger aufnehmen und ihn größer machen: solange sie nur Erkenntnis und Recht anwendend ihn erhalten und aus einem schlechten möglichst besser machen, [293e] werden wir immer nach diesen Bestimmungen diese Staatsverfassung für die einzig richtige erklären müssen. Die wir aber sonst so nennen, dürfen wir gar nicht für echte und wahrhafte angeben, sondern für Nachahmerinnen jener, von denen die wohlgeordneten sie besser, die anderen schlechter nachahmen. [294a] Auf gewisse Weise nun ist wohl offenbar, dass zur königlichen Kunst die gesetzgebende gehört; das beste aber ist, wenn nicht die Gesetze Macht haben, sondern der mit Einsicht königliche Mann. … Weil das Gesetz nicht imstande ist, das für alle Zuträglichste und Gerechteste genau zu umfassen [294b] und so das wirklich Beste zu befehlen. Denn die Unähnlichkeit der Menschen und der Handlungen, und dass niemals nichts sozusagen Ruhe hält in den menschlichen Dingen. Die gestattet nicht, dass irgendeine Kunst in irgend etwas für alle und zu aller Zeit einfach darstelle.

 


VERACHTUNG FÜR DEMOKRATIE

AUS POLITEA

 

"[564a] Also auch die äußerste Freiheit wird wohl dem  einzelnem und dem Staat sich in nichts anderes umwandeln als in die äußerste Knechtschaft. … So kommt denn natürlicherweise die Tyrannie aus keiner andern Staatsverfassung zustande als aus der Demokratie, aus der übertriebenen Freiheit die strengste und wildeste Knechtschaft. … [565c] Pflegt nun dann nicht das Volk ganz vorzüglich immer einen an die Spitze zu stellen und diesen zu hegen und großzumachen? … Soviel scheint also klar [565c], wenn ein Tyrann entsteht so it dieses Vortreten seine Wurzel, und anderwärts her sprosst er nicht auf."

 

AUS PROTAGORAS

 

"[317a] Da doch die Masse sozusagen nichts merkt, sondern, was immer die da oben verkünden, alles nachsingt …"

 


PROPAGANDA UND REGIERUNG

AUS THEAETETUS

 

"[201a] Die Kunst der Vornehmsten an Weisheit, die man Redner und Sachverwalter nennt. Denn diese überreden vermittelst ihrer Kunst nicht, indem sie lehren, sondern, indem sie bewirken, dass man sich vorstellt, was sie even wollen."

 

AUS SOPHIST

 

"[222c] Die sachverwalterische [Kunst] aber und die volksrednerische und die umgängliche, insgesamt als eins, wollen wir eine Kunst, die überredende nennen."

 


 

DIE MILITÄRISCHE ORGANISATION DER GESELLSCHAFT

 

AUS GESETZE

 

"[942a] Was das Kriegswesen anbelangt, so gibt es manchen Rat und manche sachgemäße Gesetze, keines aber, das wichtiger wäre als dies: Niemand soll auf diesem Gebiet ohne Leitung bleiben, weder Mann noch Weib, und niemandes Seele soll sich daran gewöhnen sei es im Ernst oder im Scherz etwas auf eigenen Hand allein zu tun, vielmehr soll jeder überall im Krieg [942b]und Frieden immer auf den Führer blicken und sich bei jedem Schritt im Leben von ihm lenken lassen bis in Kleinste hinein, also stille stehen, wenn er es gebietet, und marschieren, sich körperlich üben, sich baden, speisen, des Nachts aufstehen, um auf Wache zu ziehen oder ein Kommando auszuführen, und im Kampfe selbst weder den Feind verfolgen noch ihm weichen ohne die ausdrückliche Anweisung der Befehlshaber, kurz, [942c] er soll seine Seele durch gute Gewöhnung so in Zucht nehmen, dass sie überhaupt gar nicht auf den Gedanken kommt etwas abgesondert von der Gemeinschaft der anderen zu tun. Sondern das Leben aller soll soweit wie möglich eine große, in sich geschlossene und fest Gemeinschaft bilden. Denn das ist das kräftigste und beste und zweckmäßigste Mittel zur Errettung im Krieg und zum Sieg. Das muss denn auch schon im Frieden von Kindheit auf Gegenstand eifrigster Übung sein, dass man nicht minder lerne anderen zu gehorchen als ihnen zu befehlen. Der zuchtlose Eigenwille aber [942d] muss aus dem Leben aller Menschen … ausgerottet werden."

 


DIE NOTWENDIGKEIT EINER MILITÄRISCHEN/ POLITISCHEN ELITE

AUS GESETZE

 

"[760b] Die Bewachung des ganzen übrigen Landes soll folgendermaßen geregelt werden: Das ganze Land ist von uns in zwölf möglichst gleiche Teile geteilt worden, die durch Entscheidung des Loses je einer Phyle zugewiesen worden sind. Jede Phyle soll nun jährlich fünf Landaufseher und Wachmannschaftsführer stellen; jedem dieser fünf aber soll es zustehen sich zwölf [760c] junge Leute aus dieser Phyle auszuwählen im Alter von mindestens 25 und höchstens von 30 Jahren. An diese sollen die Teile des Landes durch das Los so verteilt werden, dass jeder einen Monat lang in jedem Teile weilt, damit alle mit dem ganzen Land genau bekannt und vertraut werden. Zwei Jahre soll für Wächter und Führer der Dienst dauern und zwar sollen sie von dem Teil des Landes aus, der ihnen zuerst durch’s Los zugefallen ist, unter Leitung der Führer rechtsherum im Kreise der Reihe nach immer den nächsten Abschnitt des Landes einen Monat lang inne haben. [760d] Rechtsherum bedeutet aber hier nach  Osten. [761d] Die 60 Aufseher sollen ein jeder in seinem Bezirk den Wachdienst üben nicht nur gegen die Feinde, sondern auch gegen die angeblichen Freunde. Wenn sich ein Nachbar gegen seinen Nachbar oder sonst ein Bürger gegen einen anderen vergeht, [762e] Sklave oder Freier, so sollen sie dem, der sich für beleidigt erklärt, zu seinem Rechte verhelfen und zwar bei kleineren Vergehen die fünf Befehlshaber für sich allein, bei schwereren aber unter Zuziehung von zwölf Wachgehilfen, also im Ganzen siebzehn. Ihre Richtergewalt erstreckt sich auf Sachen bis zu drei Minen Wert für das Klageobjekt.

"[762b] Es sollen aber die Befehlshaber und die Landaufseher überhaupt während der zwei Jahre folgende Lebensweise einhalten. Erstens [762c] sollen in jedem Bezirk gemeinsame Speisestätten sein, wo alle gemeinsam ihre Mahlzeiten einnehmen. Wer aber auch nur einen Tag dieser Mahlzeit fern geblieben ist oder auch nur eine Nacht auswärts geschlafen hat ohne ausdrücklichen Befehl des Vorgesetzten oder ohne die dringendste Not, den sollen die Fünf anzeigen und seinen Namen auf dem Markt durch Anschlag bekannt geben als den eines pflichtvergessenen Wächters, und er soll mit  Schimpf und Schande beladen sein als einer der an seinem Teil des Vaterlands preisgibt, und jeder, der ihm begegnet, soll, wenn er will, ihn [762d] ungestraft durch Schläge züchtigen dürfen. Wenn aber von den Vorgesetzten selbst einer sich in dieser Weise vergeht, so sollen alle Sechzig sich die Bestrafung eines Solchen angelegen sein lassen. Wer aber durch eigene Wahrnehmung oder durch andere  davon Kunde hat und nicht einschreitet, der soll den nämlichen Strafbestimmungen unterliegen, und zwar soll seine Strafe eine höhere sein als die gegen junge Leute: er soll dadurch gebrandmarkt  werden, dass ihm alle Ämter verschlossen bleiben, in denen er über junge Leute zu gebieten hätte. Darüber aber sollen die Gesetzeswächter mit aller Schäre wachen, dass dergleichen überhaupt nicht vorkomme, oder, wenn es vorkomme, die verdiente Strafe fine."

 


MENSCHLICHE UNGLEICHHEIT UND EUGENIKEUTHANASIE FORTPFLANZUNGKASTENDIKTATUR

DEMOKRATIE • PROPAGANDAMILITÄRGESELLSCHAFTMILITÄRISCHE/POLITISCHE ELITE